Rechtsanwalt Grotheer

Reiserecht - RA Grotheer
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Reiserecht
Wenn einer eine Reise tut, kann er was erleben!
Aber was passiert, wenn der geplante Traumurlaub sich als Albtraum erweist. Vieles haben Urlauber schon erlebt, die Liste der möglichen Reisemängel ist lang: Ungeziefer im Hotel, Baulärm von früh bis spät, verschwundenes Gepäck, Flugverzögerungen- und Ausfälle, kurzfristige Umbuchungen. Die Liste ließe sich beliebig fortführen.

Der Urlauber ist hier nicht rechtlos gestellt, muss sich nicht alles gefallen lassen und kann bei berechtigt vorgetragenen Reisemängeln auch nachträglich den Reisepreis mindern. Dabei sind allerdings die regionalen Gegebenheiten des Urlaubsorts zu berücksichtigen werden. Nicht jede Unannehmlichkeit berechtigt zur Minderung des Reisepreises.

Lassen Sie sich vor der Anspruchstellung umfassend beraten.